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Waffenbesitzkarte
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.
In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte,
trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.
Auch für die Munition der eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt.
Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.
Hinweis: Möchten Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch außerhalb
- Ihrer eigenen Wohnung,
- der eigenen Geschäftsräume,
- des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
- einer Schießstätte
bei sich führen, benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein.
Für alle in Lörrach gemeldeten Bürger ist das Rathaus Lörrach zuständig,
für Bürger aus Weil am Rhein und Rheinfelden ist das jeweilige Rathaus dasfür kompetent.
Bürgerdienst
Waffenrecht
Stadt Lörrach
Rathaus 3.OG
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Luisenstraße 16
79539 Lörrach
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Für Bürger außerhalb der Stadtgebiete ist das Landratsamt zuständig
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